Satzung
Satzung des Vereins
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Haustiere in Not Europaweit.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt den Zusatz e.V.
Der Sitz des Vereins ist Wegberg.
§2 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§3 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes durch die humanitäre Hilfe von bedürftigen Tieren in Tierheimen und die Unterstützung von diesen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Hilfe, Beratung von Tierheimen und Förderung des Tierschutzverein „PROGAT“ in Ampuriabrava, Spanien.
Durch die Mitglieder des Vereins werden Aktionen und Sammlungen in Einkaufsstraßen und Märkten durchgeführt.
Mit diesen Sach- und Geldspenden werden die oben aufgeführten Vereine unterstützt.
§4 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§5 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
§6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§9 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
§10 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
Wegberg, den 03.08.2013